lksg-BAFA-Handreichung
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Supply Chain Sustainability

Neue BAFA-Handreichung zum LkSG: Auswirkungen auf Unternehmen in Partnerländern und staatliche Unterstützungsangebote

March 18, 2024

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches ab dem 01.01.2023 gültig ist, soll die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten stärken. Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind oder dort eine Zweigniederlassung haben, mit mindestens 3000 Beschäftigten (ab 2023) und 1000 Beschäftigten (ab 2024). Kleinere Unternehmen und ausländische Zulieferer fallen nicht direkt unter das Gesetz, können aber indirekte Auswirkungen spüren.

Die Hauptpflichten für die betroffenen Unternehmen (Abnehmer) sind:

  1. Risikomanagement: Einrichtung eines Managementsystems zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
  2. Risikoanalyse: Ermittlung und Bewertung möglicher Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards.
  3. Maßnahmen: Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung von Verstößen.
  4. Beschwerdeverfahren: Einführung eines Mechanismus für Beschwerden über Risiken oder Verstöße in der Lieferkette.
  5. Berichterstattung: Jahresberichte über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten an die Kontrollbehörde und die Öffentlichkeit.

Für ausländische Unternehmen, insbesondere Zulieferer, ergeben sich mögliche Konsequenzen wie erhöhte Anforderungen an Informationen/Transparenz, Kontrollmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen, und mögliche Vertragsstrafen oder Ausschluss von Vergabelisten, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllen. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass Abnehmer zunächst Anstrengungen unternehmen sollten, um ihre Zulieferer zu befähigen und nicht einfach die Geschäftsbeziehungen zu beenden.

Die neuste BAFA-Handreichung beschäftigt sich mit den Chancen, Herausforderungen und praktischen Hinweisen für Zulieferer im Zusammenhang mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Hier die Zusammenfassung auf einen Blick:

Chancen für Zulieferer

  1. Fairness: Zulieferer haben die Chance, angemessene Verkaufspreise, Lieferzeiten und -konditionen zu verhandeln, insbesondere wenn sie zur Verbesserung der Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards beitragen.
  2. Resilienz: Durch interne Dokumentationen über Geschäftsprozesse, Nachhaltigkeitsrisiken und bestehende Richtlinien und Maßnahmen können Zulieferer wichtige Informationen über eigene Risiken in der Lieferkette erhalten.
  3. Kundenbindung: Ein verbesserter Dialog mit den Käufern kann Glaubwürdigkeit und Vertrauen stärken.
  4. Wettbewerbsfähigkeit: Durch die kontinuierliche Verbesserung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten können Unternehmen ihre Position gegenüber bestehenden und potenziellen Kunden stärken und sich zukunftssicher aufstellen.
  5. Effizienz: Kosten können z.B. durch verbessertes Abwasser- und Chemikalienmanagement eingespart und die Produktivität durch zufriedene Arbeitnehmer*innen gesteigert werden.

Herausforderungen für Zulieferer

  1. Abhängig von der Anzahl der Vertragspartner, die unter das LkSG fallen, kann für Zulieferer viel Aufwand entstehen.
  2. Zusätzliche oder neue Vertragsklauseln müssen möglicherweise rechtlich geprüft werden, was trotz Unterstützung durch die Käufer Kosten verursachen kann.
  3. Es kann schwierig sein, Transparenz in der eigenen Lieferkette herzustellen und die geforderten Informationen zu liefern.

Praktische Hinweise für Zulieferer

  1. Zulieferer sollten sich mit den Sorgfaltspflichten der Käufer vertraut machen und gezielt nachfragen, welcher konkrete Handlungsbedarf daraus resultiert.
  2. Sie sollten sich mit dem (neuen) Verhaltenskodex der Käufer und der eigenen Selbstauskunft befassen und prüfen, ob die Anforderungen erfüllt werden.
  3. Die Ernennung und Schulung von Beauftragten, die als Kontaktpersonen für Geschäftskunden zum Thema Umwelt und Menschenrechte dienen, wird empfohlen.
  4. Die Schulung von Mitarbeitenden und Führungspersonal, um neue Verhaltenskodizes und Standards zu befolgen, sollte nicht erst kurz vor einer Auditierung, sondern unmittelbar bei Einführung von Risikomanagementsystemen erfolgen.
  5. Eine laufende Dokumentation der eigenen Prozesse zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards ist ratsam.
  6. Zulieferer sollten prüfen, welche Managementsysteme und Zertifizierungen bereits angewandt werden und welche künftig (ergänzend) genutzt werden können.
  7. Zulieferer sollten die Risiken in ihrem Geschäftsbereich und in ihrer Lieferkette kennen.

Staatliche Unterstützung

  • Regierungen fördern verbesserte Arbeits- und Umweltbedingungen in Unternehmen und Organisationen durch Nationale Aktionspläne.
  • Deutschland bietet eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung von Lieferketten und zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten an, darunter:
  • Informationsstellen in deutschen Botschaften, die Unternehmen und Geschäftspartner vor Ort informieren.
  • Beratung durch die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) und Business Scouts for Development (BS4D).
  • GIZ-Programm Initiative Globale Solidarität (IGS) unterstützt Unternehmen bei der gerechten Aufteilung ihrer Verantwortung und der Erstellung von fairen Vertragsklauseln.
  • Der ESG First Fund der KfW investiert in KMUs in Partnerländern zur Verbesserung ihres Nachhaltigkeitsmanagements.
  • Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte bietet Beratung zur Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, Vorträge, Veranstaltungen und Online-Tools.
  • Unterstützung von branchenspezifischen und -übergreifenden Multi-Akteurs-Partnerschaften (MAPs) zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in spezifischen Lieferketten.
  • Förderung nachhaltiger Entwicklungsprojekte in den Sektoren Textil, Agrarrohstoffe und mineralische Rohstoffe durch GIZ im Auftrag der Bundesregierung.

Internationaler Trend

  • Die Einhaltung von Sorgfaltspflichten nach den VN-Leitprinzipien, OECD-Leitsätzen und dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereitet Unternehmen auf zukünftige internationale Trends vor.
  • Eine EU-Lieferkettenrichtlinie (Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDD)) ist in Verhandlung.
  • Auf internationaler Ebene wird ein verbindliches Rahmenwerk zur Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten diskutiert.
  • Exportorientierte Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Erfüllung von Sorgfaltspflichten einstellen.
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Wie Daato Ihnen helfen kann

Als Daato verstehen wir, dass die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eine komplexe Aufgabe sein kann. Daher bieten wir Ihnen eine umfassende, leicht umsetzbare Lösung, die folgende Bereiche abdeckt:

  1. Risikomanagement: Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Durchführung eines umfassenden Risikomanagementsystems, das sowohl Ihre direkten als auch indirekten Lieferanten berücksichtigt.
  2. Präventivmaßnahmen: Unsere Tools helfen Ihnen, effektive Präventionsmaßnahmen zu implementieren und umzusetzen, um das Risiko von Verstößen zu minimieren.
  3. Dokumentation & Berichterstattung: Mit unserer Hilfe können Sie die nötige Dokumentation für Audits erstellen und Berichte generieren, die den Anforderungen des BAFA entsprechen.

Darüber hinaus erlaubt unsere flexible Lösung die Anpassung an die individuellen Merkmale Ihrer Lieferkette und erleichtert den Umgang mit Ihren Lieferanten. Gleichzeitig können wir Ihnen dabei helfen, andere relevante regulatorische Anforderungen zu erfüllen, wie die EU-Taxonomie und die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit.

Erfahren Sie mehr über unsere LkSG-Lösung und starten Sie Ihre Compliance-Reise mit Daato noch heute.

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